Güterzugtunnel Fürth

Starke Schiene für Mittelfranken
Foto: DB InfraGO AG / Claus Weber

Zuverlässiger

Die neue Strecke dient ausschließlich dem Güterverkehr. Als direkte, unterirdische Verbindung zwischen Fürth und Nürnberg wird sie den Bahnknoten Fürth spürbar entlasten. Mit der neuen Güterzugstrecke wird der Nah- und Fernverkehr dadurch pünktlicher und zuverlässiger.

Leiser

Güterzüge aus und in Richtung Bamberg werden den stark beanspruchten Knoten Fürth zukünftig unterqueren. Anwohner:innen werden so von Güterverkehrslärm entlastet. Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen schützen die Gebäude entlang der Strecke.

Grüner

Mehr Kapazität für den Schienengüterverkehr leistet einen wichtigen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz. Der neue Güterzugtunnel macht die Schiene attraktiver. So können durch die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene jede Menge klimaschädliche Emissionen eingespart werden.

Das Projekt

Die Deutsche Bahn baut einen Güterzugtunnel, der den Eisenbahnbetrieb rund um die Stadt Fürth nachhaltig entlasten wird. Der Tunnel ist das zentrale Bauwerk einer neuen, 14 Kilometer langen Güterverkehrsstrecke zwischen Nürnberg und Eltersdorf. Es handelt sich um das größte Bahnprojekt der Zwanziger Jahre in Mittelfranken.

Gerade der Streckenabschnitt zwischen Fürth und Nürnberg zählt zu den am stärksten frequentierten in Bayern, da hier ein Großteil des Nah- und Fernverkehrs aus westlicher Richtung (Würzburg) und nördlicher Richtung (Bamberg) gebündelt wird.

Der 7,5 Kilometer lange Tunnel beginnt südlich des Nürnberger Großmarktes und endet südlich von Steinach. Güterzüge aus und in Richtung Bamberg werden den stark beanspruchten Knoten Fürth zukünftig unterqueren. So werden Anwohner:innen vor Güterverkehrslärm geschützt und oberirdisch ist mehr Platz für Personenzüge. Der Personennah- und Fernverkehr in der Region wird somit zuverlässiger und pünktlicher.

Streckenkarten

Streckenkarte Güterzugstrecke mit Bauwerken
Streckenkarte Güterzugstrecke und S-Bahn-Varianten

 

Die neue Güterzugstrecke beginnt hinter dem Nürnberger Rangierbahnhof südlich der Wallensteinstraße. Von dort verläuft sie zunächst oberirdisch und führt dann in einem 710 Meter langen Trog zum Tunnelbauwerk, das südlich des Nürnberger Großmarktes bei der Rothenburger Straße beginnt. Zunächst folgt die Tunnelführung der oberirdischen Bahnstrecke in Richtung Fürth. Auf Höhe der Autobahn A73 unterquert der Tunnel die Pegnitz. In diesem Bereich erreicht er mit rund 30 Metern seinen tiefsten Punkt (Differenz zwischen Erdoberfläche und Tunnelsohle). Danach verläuft der Tunnel knapp vier Kilometer unterhalb der Autobahn A73 und steigt wieder kontinuierlich an. Südlich von Steinach kehrt er an die Oberfläche zurück. Es folgt erneut ein 550 Meter langer Trog. Anschließend verläuft die Güterzugstrecke weiter parallel zur A73, bevor sie in Eltersdorf in die Ausbaustrecke in Richtung Bamberg mündet.

Ein Güterzug kommt aus dem Südportal des Tunnels nahe der Rothenburger Straße in Nürnberg.
Auf Höhe der Autobahn A73 unterquert der Tunnel die Pegnitz und erreicht dort seinen tiefsten Punkt.

Umweltschutz

Bei der Planung von Infrastrukturprojekten werden die möglichen Auswirkungen der Baumaßnahmen auf Natur und Umwelt genau untersucht. Fachleute bewerten sie und entwickeln bei Bedarf regulierende Ausgleichsmaßnahmen. Dieses Vorgehen wird unter anderem durch EU-, Bundes- und Landesgesetze geregelt und sichergestellt. Für das Projekt Güterzugtunnel Fürth wurden bereits umfangreiche Umweltverträglichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Dabei wurden die Auswirkungen auf Menschen und ihre Gesundheit ebenso berücksichtigt, wie die auf Flora und Fauna, Gewässer, Böden und Kulturgüter. In den oberirdischen Streckenabschnitten und den für den Bauablauf benötigten Flächen wurde die ansässige Flora und Fauna kartiert. Die Ergebnisse werden in die Planungen einbezogen. So können die Auswirkungen auf Natur und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden.

Der Bucher Landgraben (Foto: Deutsche Bahn AG / Marion Fink)

Um das Wasserökosystem im Gebiet zu schützen, untersucht die Bahn vor, während und nach der Baumaßnahme regelmäßig Qualität und Stand des Grundwassers entlang der geplanten Strecke. Diese Maßnahmen stellen auch sicher, dass die Wasserqualität von Fließgewässern entlang der Strecke nicht beeinträchtigt wird. Eine weitere Umweltschutzmaßnahme sind die geplanten Überflughilfen für Fledermäuse und Vögel bei Kleingründlach. Die Gitterwände entlang der Strecke zwingen Fledermäuse und Vögel höher zu fliegen. Dadurch werden die Tiere vor einem Zusammenstoß mit vorbeifahrenden Zügen geschützt. Weiterhin wurden in Großgründlach spezielle Fledermaushöhlen und -kästen installiert. Sie bieten den Fledermäusen Sicherheit gegenüber Kleinräubern, Kälte und Helligkeit.

Klimaschutz

Der Schienengüterverkehr ist die umweltfreundliche Alternative zum Transport mit dem LKW, dem Flugzeugen oder dem Schiff: Während etwa ein LKW rund 110 g Treibhausgasemissionen pro Tonne und Kilometer produziert, emittiert ein durchschnittlicher DB Güterzug nur knapp 20 g Treibhausgase pro Tonne und Kilometer – also fünf Mal weniger als ein LKW.

Mehr zum Umwelt- und Klimaschutz bei der Deutschen Bahn erfahren Sie hier.

Fragen und Antworten

Planung und Genehmigung
Stimmt sich die Bahn mit den Kommunen entlang der Strecke ab?

Die Bahn und die Kommunen entlang der Strecke stimmen ihre Planungen und Vorhaben frühzeitig miteinander ab. Die Städte und Gemeinden entlang der Ausbaustrecke konnten ihre Anliegen während der Planung einbringen. Auch während der Bauphase tauschen sich Bahn und Kommunen regelmäßig über den Fortschritt des Projekts aus.

Welche Planungs- und Bauphasen gibt es grundsätzlich?

Große Infrastrukturprojekte erfordern einen hohen Planungsaufwand. So wird sichergestellt, dass alle technischen, verkehrlichen, betrieblichen und finanziellen Aspekte berücksichtigt werden. Die unterschiedlichen Planungs- und Bauphasen (die sogenannten „Leistungsphasen 0 - 9") werden hier dargestellt:

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, in dem das Bauvorhaben eingehend geprüft wird. Dieses Verfahren wird von der sogenannten „Planfeststellungsbehörde" geleitet. Dabei werden die Belange der Vorhabenträgerin (in diesem Fall die DB Netz AG), der verschiedenen Betroffenen (z.B. Anwohnende) und die öffentlichen Interessen der Allgemeinheit gegeneinander abgewogen. Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu beteiligen. So sollen widersprechende Interessen ausgeglichen werden. Wenn am Ende des Verfahrens ein Planfeststellungsbeschluss ergeht, kann gebaut werden.

Für das Projekt „Güterzugtunnel Fürth" wurde bzw. werden die einzelnen Verfahren für alle Planfeststellungsabschnitte durch die Regierung von Mittelfranken und das Eisenbahnbundesamt (EBA) geleitet.

Wie läuft das Planfeststellungsverfahren ab?

Zunächst werden die eingereichten Planungsunterlagen der Vorhabenträgerin (hier die DB Netz AG) durch das Eisenband-Bundesamt auf sämtliche rechtliche und technische Fragen geprüft, zum Beispiel die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Lärm- und Umweltschutz. Anschließend wird das Anhörungsverfahren durchgeführt. Dazu werden die Planunterlagen bei den Gemeinden, die von dem Vorhaben berührt sind, für die Dauer von einem Monat ausgelegt werden. Jede:r kann dann Einwendungen gegen den Plan erheben. Anschließend bezieht die Deutsche Bahn zu den Einwendungen Stellung und übergibt ihre Erwiderungen an die Anhörungsbehörde. In einem Erörterungstermin werden Einwendungen und Stellungnahmen gemeinsam besprochen. Auf Grundlage des Anhörungsverfahrens verfasst die Anhörungsbehörde dann eine abschließende Stellungnahme und leitet diese an die Planfeststellungsbehörde weiter (sofern Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde nicht identisch sind). Diese Stellungnahme und sämtliche Einwendungen werden von der Planfeststellungsbehörde abgewogen. Im letzten Schritt ergeht der Planfeststellungsbeschluss. Hier entscheidet die Planfeststellungsbehörde auch über die Einwendungen, über die bei der Erörterung keine Einigung erzielt worden ist. Sie kann der Vorhabensträgerin Auflagen machen, die zum Wohl der Allgemeinheit oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlich sind. Der Planfeststellungsbeschluss ist die Baugenehmigung für die DB Netz AG.

Für das Projekt „Güterzugtunnel Fürth" ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für alle Planfeststellungsabschnitte (PFA) Planfeststellungsbehörde. Für den PFA 16 führt das Eisen-Bahnbundesamt auch das Anhörungsverfahren. Für den PFA 13 und 17 ist die Regierung von Mittelfranken die zuständige Anhörungsbehörde.

Warum dauert ein Planfeststellungsverfahren so lange?

Ein bzw. mehrere Planfeststellungsverfahren für ein so großes Projekt wie den Güterzugtunnel Fürth sind aufwändige Verwaltungsverfahren und benötigen daher viel Zeit. Das liegt daran, dass große Infrastrukturvorhaben meist eine große Zahl an verschiedenen Betroffenheiten mit sich bringen. Allein durch die Menge und Komplexität der Einwendungen und Stellungnahmen dauert ein Planfeststellungsverfahren oft mehrere Jahre.

In welcher Phase befindet sich das Projekt?

Das Projekt Güterzugtunnel Fürth ist in drei sogenannte Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt. Von Süd nach Nord sind das die Abschnitte Kleinreuth–Tunnelportal Nord (PFA 13), Tunnelportal Nord–Kleingründlach (PFA 16) und Kleingründlach–Eltersdorf (PFA 17).

Der PFA 13 befindet sich in der Genehmigungsplanung. Die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen (4. Planänderung) hat im Spätsommer 2021 stattgefunden. Der Erörterungstermin fand am 28. September 2022 in Fürth statt. Im nächsten Schritt verfasst die Regierung von Mittelfranken (Anhörungsbehörde) eine Stellungnahme und leitet diese an das Eisenbahn-Bundesamt (Planfeststellungsbehörde) weiter. Diese Stellungnahme und sämtliche Einwendungen werden dann abschließend durch das Eisenbahn-Bundesamt abgewogen.

Der PFA 16 befindet sich ebenfalls in der Genehmigungsplanung. Die Planungsunterlagen für den PFA 16 werden derzeit für die Offenlage vorbereitet.

Der Planfeststellungsbeschluss für den PFA 17 ist bereits 2009 durch das Eisenbahn-Bundesamt erlassen worden. Der PFA 17 befindet sich in der Ausführungsplanung.

Wann werden die Planfeststellungsunterlagen für den PFA 16 (Tunnelportal Nord–Kleingründlach) öffentlich ausgelegt?

Wir wollen die Planunterlagen 2023 einreichen. In der Regel werden die Planfeststellungsunterlagen einige Monate später öffentlich ausgelegt. Den genauen Zeitplan für die Auslegung der Unterlagen und das Anhörungsverfahren bestimmt das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Anhörungsbehörde. Sobald die Daten der Auslegung feststehen, werden wir Sie auf dieser Projektwebseite darüber informieren.

Bau und Betrieb
Wann beginnen die Bauarbeiten für die neue Güterzugstrecke und den Güterzugtunnel?

Wir wollen Mitte des Jahrzehnts mit dem Bau beginnen.

Wann sollen die neue Strecke und der Tunnel in Betrieb gehen?

Wir streben eine Inbetriebnahme Anfang der Dreißigerjahre an.

Mit welchen Auswirkungen müssen Anwohnende während der Bauzeit rechnen?

Eine bauzeitliche Beeinflussung durch den Bau der Güterzugstrecke lässt sich insbesondere im Bereich des Nord- und Südportals nicht gänzlich vermeiden. Wir setzen jedoch alles daran, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Der Güterzugtunnel selbst wird bergmännisch errichtet. Die Aushubmengen sollen schienengebunden am Nordportal abgefahren werden. Hierdurch werden die Auswirkungen auf die Region deutlich reduziert.

Wo wird das Aushubmaterial entsorgt?

Das Material wird wiederverwertet. Wo dies nicht möglich ist, wird das Material fachgerechtet entsorgt.

Wie tief unter der Erde wird der Tunnel verlaufen?

Das ist unterschiedlich. Im Bereich der Pegnitz und der A73 erreicht der Tunnel mit rund 30 Metern seinen tiefsten Punkt (Differenz Erdoberfläche und Tunnelsohle).

Verläuft der Tunnel direkt unter dem Kanalbett der Pegnitz?

Nein, der Tunnel verläuft seitlich parallel zur Autobahn A73 und kreuzt an der Stadtgrenze Nürnberg–Fürth die Pegnitz.

Ist der Tunnel auch für den Personenverkehr nutzbar?

Nein, der Tunnel wird ausschließlich dem Gütertransport dienen.

Schallschutz
Welche Schallschutzmaßnahmen plant die Deutsche Bahn?

Bund und Bahn bauen die Schallschutzmaßnahmen in Deutschland kontinuierlich aus. Auch die geplante Güterzugstrecke wurde schall- und erschütterungstechnisch untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden auf Basis von Bundesgesetzen und -richtlinien erfasst und bewertet. Davon ausgehend werden die entsprechenden Schutzmaßnahmen erfasst: Auf der Güterzugstrecke zwischen Nürnberg und Fürth kommen modernste Technologien zum Einsatz. Schallschutzwände schützen die Wohngebiete entlang der Güterzugstrecke vor Immissionen. Und ein spezielles technisches System sorgt auf Höhe der Tunnelportale dafür, dass mögliche Erschütterungen minimiert werden (sog. Masse-Feder-System).

Was ist der Unterschied zwischen aktivem und passivem Schallschutz?

Aktive Schallschutzmaßnahmen kommen direkt an der Strecke zum Einsatz. Zu den aktiven Maßnahmen zählen Schallschutzwände, Schienenstegdämpfer, das „Besonders überwachte Gleis“ und unsere „Flüsterbremsen". Beim "besonders überwachten Gleis" wird das Gleis in einem besonderen Verfahren geschliffen. So entsteht weniger Schall an der Quelle – zwischen Rad und Schiene. Flüsterbremsen aus Verbundstoffen reduzieren das Rollgeräusch deutlich. Durch die vollständige Umrüstung aller Güterwagen von DB Cargo auf Flüsterbremsen wurde der Schienenverkehrslärm im Vergleich zum Jahr 2000 bereits halbiert.

Passive Maßnahmen kommen zum Einsatz, wenn aktiver Schallschutz nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Ein Beispiel sind Schallschutzfenster. Die eingehende Überprüfung der Gebäude mit Anspruch auf passiven Schallschutz erfolgt in der Regel erst nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens.

Stimmt es, dass seit dem Fahrplanwechsel 2020/2021 laute Güterzüge auf deutschen Schienen verboten sind?

Ja. Seit Ende 2020 ist es in Deutschland verboten, mit lauten Güterzügen zu fahren. Die Bahn konnte durch die vollständige Umrüstung aller Güterwagen von DB Cargo den Schienenverkehrslärm im Vergleich zum Jahr 2000 bereits halbieren. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Güterzüge, die nicht entsprechend umgerüstet sind, dürfen nur noch mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit das deutsche Streckennetz passieren.

Wird es im Bereich der Tröge (Tunneleinfahrten) besonders laut werden?

Nein, denn hier ist kein Hochgeschwindigkeitsverkehr geplant. Die maximale Geschwindigkeit ist auf 120 Kilometer pro Stunde begrenzt und die Tunneltrogwände sind speziell schalltechnisch verkleidet.

Werden durch den Tunnelbetrieb Erschütterungen an der Oberfläche oder an Gebäuden zu spüren sein?

Mögliche Erschütterungen werden durch technische Maßnahmen in der Gleisanlage minimiert. Ein spezielles technisches System sorgt auf Höhe der Tunnelportale dafür, dass mögliche Erschütterungen minimiert werden (sog. leichtes Masse-Feder-System).

Grunderwerb
Wofür werden Flächen benötigt?

Die Bahn baut mit dem Ziel, den Verkehr von der Straße auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Unsere Projekte dienen dem Ausbau, Erhalt und der Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur in ganz Deutschland. Ganz konkret werden dazu neue Gleise verlegt und Weichen eingebaut, Oberleitungen gespannt, Brücken, Stellwerke und Umspannwerke gebaut, Lärmschutzwände errichtet, Ausgleichsflächen geschaffen und vieles mehr. Dafür werden Flächen benötigt. Bei der Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen achten wir darauf, dass wir den Flächenverbrauch auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen. Übrigens: Der Flächenbedarf von Bahnstrecken ist dabei deutlich geringer als zum Beispiel der von Autobahnen.

Welche Arten der Flächeninanspruchnahme gibt es?

Bei der Inanspruchnahme von Flächen werden verschiedene Arten unterschieden:

  • Erwerb von Flächen zu Eigentum
  • Sicherung von Nutzungsrechten im Grundbuch
  • Vorübergehende Inanspruchnahme während der Bauzeit.

Erworben werden Flächen, die für das Infrastrukturprojekt notwendig sind – zum Beispiel für Gleisanlagen, Haltestellen, Versickerungsbecken oder Rettungswege. Zusätzlich werden Flächen für das Verlegen von Straßen und Gewässern erworben.

Wenn kein Eigentum für die Deutsche Bahn erforderlich ist, werden im Grundbuch nur die Nutzungsrechte eingetragen und mit Dienstbarkeiten bestimmte Rechte geregelt. Die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken ändern sich hierbei nicht. Außerdem werden im Grundbuch eingetragen: Geh- und Fahrrechte entlang der Strecke, Rettungswege sowie Rettungsplätze für die örtliche Feuerwehr.

Für die Durchführung der Bauarbeiten werden Flächen für Wege und Baustelleneinrichtung benötigt. Diese Flächen werden vorübergehend angemietet und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder hergerichtet und zurückgegeben.

Wann und wie wird informiert?

Die Deutsche Bahn informiert schon in frühen Planungsphasen über ihre Bauprojekte. Im Planfeststellungsverfahren werden sowohl die privaten als auch die öffentlichen Interessen mit den Planungen der Bahn abgestimmt (siehe auch: „Planung und Genehmigung"). Das Verfahren endet nach Abwägung aller Interessen mit einem Planfeststellungsbeschluss durch das Eisenbahn-Bundesamt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens liegen in den von dem Bauvorhaben betroffenen Gemeinden die Planfeststellungsunterlagen vier Wochen öffentlich aus. Auch der Grunderwerbsplan und das Grunderwerbsverzeichnis sind Bestandteil dieser Unterlagen. Ihnen kann entnommen werden, welche Grundstücke für welche Zwecke in Anspruch genommen werden.

Wie laufen die Verhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und den Grundstückseigentümer:innen ab?

Die DB Netz AG bzw. ihr beauftragter Dienstleister nehmen rechtzeitig mit den betroffenen Grundstückseigentümer:innen bzw. Pächter:innen Kontakt auf. Ziel ist eine einvernehmliche vertragliche Regelung. Die Deutsche Bahn bietet dafür entsprechende privatrechtliche Verträge an.

Was bietet die DB an?

Die Höhe der Zahlungen orientiert sich am durchschnittlichen Preis der betroffenen Fläche, dem sogenannten „Verkehrswert". Dieser wird von einer/einem unabhängigen Sachverständigen in einem Gutachten ermittelt. Bei landwirtschaftlichen Betrieben bzw. Gewerbebetrieben werden betriebliche Sonderwerte berücksichtigt. Wenn zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen durch die Bahnanlage getrennt werden, wird das ebenfalls berücksichtigt. Wenn Pachtflächen entfallen, werden auch Pächter von landwirtschaftlichen Flächen und Gewerbebetrieben entschädigt.

Für die Belastung des Grundstücks mit Dienstbarkeiten wird eine einmalige Zahlung geleistet. Für die vorübergehende Nutzung von Flächen durch die Deutsche Bahn werden angemessene Ausgleichszahlungen geleistet, die sich am eingetretenen Erwerbsverlust orientieren.

Was passiert, wenn keine vertragliche Regelung zustande kommt?

Die Erfahrung zeigt aber, dass in fast allen Grundstücksfragen eine einvernehmliche Regelung getroffen werden kann. Das ist unser erklärtes Ziel. Wir streben eine vertragliche Regelung mit allen betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Pächter:innen an. Gelingt dies in Einzelfällen nicht, so sieht das Allgemeine Eisenbahngesetz eine Enteignung gegen Entschädigung vor. Grundlage dafür ist der Planfeststellungsbeschluss. Die Deutsche Bahn ist darüber hinaus berechtigt, Grundstücke bereits vor Abschluss eines Enteignungsverfahrens im Rahmen der vorzeitigen Besitzeinweisung in Anspruch zu nehmen.

Schritt für Schritt zum neuen Schienenweg